Antrag auf Wasserbezug


Ich beantrage nach Maßgabe der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) die Belieferung des u.g. Grundstücks mit Wasser und beauftrage die Herstellung bzw. Änderung eines Wasserhausanschlusses sowie das Setzen eines Wasserzählers. Die Kosten des Wasseranschlusses für den Teil, der im privaten Grund liegt und das Setzen des Wasserzählers werden in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet. Die Umverlegung, der Ersatz sowie zusätzliche Grundstücksanschlüsse auf meinen Wunsch sowie evtl. damit verbundene Stilllegungen werden ebenfalls kostenpflichtig erstellt. Die Arbeiten an Wasserhauptleitungen und Hausanschlüssen bis einschließlich des Zählers dürfen nur vom Wasserversorger vorgenommen werden. Ich verpflichte mich die Verbrauchsleitungen und alle Hausinstallationen hinter dem Wasserzähler nach den Bestimmungen der DIN 1988 sowie der WAS ausführen zu lassen. Das Informationsblatt -WASSERVERSORGUNG- habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Dem Antrag ist ein Lageplan (Maßstab 1:1000) sowie ein Kellergrundriss (Kopie Bauplan) mit Angabe der gewünschten Einbaustelle des Wasserzählers beizgefügt.
Ihre Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

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Grundstückseigentümer

Bauobjekt


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