Die Stadtverwaltung informiert

Hinweis



Aus gegebenem Anlass werden alle Hundehalter mit Wohnsitz im Stadtgebiet Frauenstein darauf aufmerksam gemacht, dass für die Haltung von Hunden eine steuerrechtliche Anzeigepflicht besteht. Die Anzeige ist der Stadtverwaltung in geeigneter Form (schriftlich/mündlich) zur Kenntnis zu geben. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Details dazu sind der geltenden Hundesteuersatzung zu entnehmen.

Die Stadtverwaltung behält sich entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Hundehalter Kontrollen/Erhebungen vor.


Veröffentlicht am 09.04.2026