Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2026 "Lieblingsplätze für alle"

Information des Landratsamtes Mittelsachsen



Entsprechend einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird  auch im kommenden Jahr das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ aufgrund des weiterhin großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren fortgeführt. Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe vom 13. Dezember 2022. Mit den Fördermitteln soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Für das Jahr 2026 steht dem Landkreis eine Gesamtpauschale in Höhe von 306.900,00 € zur Verfügung. Davon sind 230.175,00 € zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich zur Verfügung zu stellen und ein Anteil von 25 % (76.725,00 €) soll für die Schaffung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden.

Förderfähig sind Einrichtungen des Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereichs, aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen. Der Gastronomiebereich ist dabei nicht ausgeschlossen. Förderfähig sind Ausgaben bis zu 25.000 Euro je beantragte Maßnahme.

Über die Vergabe der Mittel wird auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises entschieden. Die Anträge sind mittels des auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen: www.landkreis-mittelsachsen.de/lieblingsplaetze

eingestellten Antragsformulars ergänzt um einen Kostenvoranschlag sowie einige aussagekräftigen Fotos spätestens bis zum 28. November 2025 im Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis  Soziales und Ordnung einzureichen. Als Ansprechpartner für das Antragsverfahren steht im Geschäftskreis Soziales und Ordnung Herr Uwe Donner, uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de Telefon 03731 7993382, zur Verfügung. 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Anhängen!


Veröffentlicht am 25.09.2025