LEADER-Region "Silbernes Erzgebirge" informiert - Neue Förderprogramme: DSEE TransformD und Musikfonds

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Engagierte,


die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert mit TransformD innovative Projekte.

Der Musikfonds fördert musikalische Projekte in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Nähere Informationen finden Sie in den Steckbriefen zusammengefasst.

DSEE: TransformD

Allgemeine Information

  • transform_D fördert Neues und erweitert Bewährtes der Themen DIGITALISIERUNG – DIGITALE INNOVATION UND TECHNOLOGISCHE SOUVERÄNITÄT; KLIMAWANDEL – KLIMANEUTRALITÄT UND RESSOURCENEFFIZIENZ; GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT – DIVERSE UND RESILIENTE ZIVILGESELLSCHAFT

  • Innovative Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Probleme besser lösen als frühere Praktiken und es deshalb wert sind, nachgeahmt und verbreitet zu werden. Die Innovationsprojekte gestalten Wandlungsprozesse in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms und zielen darauf ab, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige Lösungen zu finden

  • Verbreitung wirksamer Projekte, die ihre Wirkung in einem der drei Themenschwerpunkte des Förderprogramms bereits nachgewiesen haben und diese auch für andere nutzbar machen oder skalieren wollen. Bewährte Angebote werden dadurch an neuen Standorten oder digital erweitert oder neuen Zielgruppen zugänglich gemacht.

Programm-Homepage

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/transformd/

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Förderhöhe 20.000 – 100.000 €

  • 10 % Eigenanteil

  • Förderfähige Ausgaben: Sachausgaben (Anschaffungen; Veranstaltungskosten; Reisekosten; Ehrenamtspauschalen; vorhabensbezogene Personalausgaben)

Antragsberechtigung

  • Gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse.

  • Nicht antragsberechtigt sind: politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen bezieh4ngsweise Organisationseinheiten.

Formulare

https://foerderportal.d-s-e-e.de/

Projektlaufzeit

Antrag vom 01.09. bis 10.10 2025

Musikfonds: Projektförderung

Allgemeine Information

  • Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne in allen Bereichen der Musik.

  • Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:  Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro), weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten,

  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)

  • Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate: Benefizveranstaltungen, reine Tonträger- oder Videoproduktionen, Bildungs- und Auslandsreisen, Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden, Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen, reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte, Wettbewerbe, reine Amateur:innen-Projekte, Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Programm-Homepage

Förderprogramme | Musikfonds e.V

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Eigenanteil von min. 10 %

  • Bei Gesamtkosten unter 10.000 € können bis zu 30 % der Gesamtkosten gefördert werden.

  • Bei Gesamtkosten über 3.000 € bis 50.000 € können bis zu 90 % der Gesamtkosten gefördert werden.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene

  • Antragsteller:innen müssen im Bereich der aktuellen Musik professionell tätig sein.

  • Antragsteller:innen bzw. antragstellende Organisationen müssen ihren Wohn-bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben, das geplante Projekte muss (hauptsächlich) in Deutschland stattfinden.

  • Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium noch nicht begonnen haben.

  • Beantragte Projekte müssen öffentlich präsentiert werden.

Formulare

https://musikfonds-antrag.de/

Projektlaufzeit

  • Antragstellung: 01.08.-29.08.2025 (18:00 Uhr MEZ)

Viel Erfolg bei der Antragsstellung!

Beste Grüße

Raphael Singer

Ehrenamtskoordinator

Landschaf(f)t Zukunft e. V.

Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“

Halsbrücker Str. 34 / DBI

09599 Freiberg

Telefon: 03731 692698

Mobil: +49151 24029496

Fax: 03731 692742

Zu folgenden Zeiten sind wir telefonisch nicht erreichbar:

  •  Montag: 11:00 bis 14:00 Uhr

  •  Mittwoch: ganztägig

Email: ehrenamt@re-silbernes-erzgebirge.de

Internet:


Veröffentlicht am 19.08.2025