Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Frauenstein informiert
Verunreinigung von Gewässern
Am Wasser ist es nicht nur schön und erholsam, sondern hier kann man auch die Natur mit den einheimischen Tieren und Pflanzen beobachten und erleben. Dieser artenreiche Lebensraum braucht jedoch Rücksichtnahme, Pflege und Schutz. Richtiges Verhalten kann helfen, den Gewässerzustand zu erhalten und zu verbessern. Neben der Stadt sind ganz wesentlich auch die Anlieger und Grundstückseigentümer gefragt. Gemeinsame Zusammenarbeit und Rücksichtnahme bewirkt, dass Bäche und Uferzonen unversehrt bleiben und somit als intakter Lebensraum wirken und auch ein gelegentliches Hochwasser verkraften.
Laut Sächsischem Wassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz ist es verboten, Gegenstände, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können, abzulagern. Abwasser darf nur nach vorheriger Reinigung (z. Bsp. in einer Kleinkläranlage) in ein Gewässer eingeleitet werden. Gewässerrandstreifen sind von Grundstückseigentümern oder Besitzern standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen zu bewirtschaften und zu pflegen.
Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um zukünftige Beachtung.
Die Stadtverwaltung Frauenstein
Veröffentlicht am 16.06.2025