Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Frauenstein informiert
Verunreinigung der Straßen und Wege durch Pferde
Zu dieser Jahreszeit gehören Pferde zum ländlich geprägten Bild in unserem Stadtgebiet.
Was für Pferd und Mensch Entspannung bedeutet, endet allerdings oft für andere in Ärger – insbesondere dann, wenn Pferdehaufen auf Straßen und Wegen zurückbleiben.
Dabei geht es nicht nur um Sauberkeit, sondern um Sicherheit. Denn auf der Straße, am Feldweg oder mitten im Ort: Pferdeäpfel können zur echten Gefahr werden – für Fahrradfahrer, Fußgänger und Autofahrer, insbesondere wenn sich Pferdekot bei feuchtem Wetter zu einer rutschigen Masse verwandelt.
Laut § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, die Straße zu verschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet und behindert wird. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sollte es durch die Verschmutzung der Straße zu Unfällen kommen, ist der Verursacher dafür haftbar. Ferner schreibt auch das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) die unverzügliche Entfernung von Verunreinigungen durch den Verursacher vor. Andernfalls ist die Gemeinde berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.
Aus diesem Grund appelliert das Ordnungsamt eindringlich an alle Pferdehalter mitzuwirken, dass derartige Verschmutzungen vermieden und falls sie doch entstehen, sofort beseitigt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um zukünftige Beachtung, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung Frauenstein
Veröffentlicht am 05.06.2025