LEADER-Region "Silbernes Erzgebirge" informiert

Viele neue Förderprogramme

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Engagierte,


während es in Freiberg noch winterlich anmutet, erwachen die Förderinstitutionen so langsam aus dem Winterschlaf.

Folgend finden Sie eine Zusammenstellung von einigen Förderprogrammen unterschiedlichster Art. Es zeigt sich allerdings, dass vor allem Projekte von und mit Kinder und Jugendliche stark adressiert werden…

Allianz Foundation

Allgemeine Information

  • Die Allianz Foundation fördern Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem & künstlerischem Hintergrund. Einen Schwerpunkt legen wir auf Projekte, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben.

  • Im Bereich Zivilgesellschaft werden Projekte mit folgenden Inhalten gesucht: Förderung von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit; Unterstützung von marginalisierten Gruppen durch Empowerment-Ansätze; Aufbau und Stärkung lokaler Netzwerke, die systemischen Wandel vorantreiben

  • Ökologische Projekte sollten folgende Ziele verfolgen: Förderung von Klima- und Umweltschutz; Innovative Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel; Maßnahmen, die Ökosysteme wiederherstellen und nachhaltige Lebensstile fördern

  • Im Bereich Kunst und Kultur werden folgende Projekte gesucht: Kreative Projekte, die gesellschaftliche Themen aufgreifen und zur Reflexion anregen; Förderung von kulturellen Initiativen mit translokaler Dimension; Nutzung von Kunst als Medium für soziale Transformation.

  • Besonders willkommen sind Einreichungen von Organisationen, die von Frauen, jungen Menschen oder marginalisierten Gruppen geleitet werden. Auch Projekte mit partizipativen Ansätzen, bei denen Zielgruppen aktiv eingebunden werden, werden bevorzugt.

Programm-Homepage

https://allianzfoundation.org/de/grants-program-2025-de/

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einem Fördervolumen zwischen 80.000 und 200.000 Euro.

Antragsberechtigung

  • Gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Institutionen

Formulare

https://allianzfoundation.org/de/forms/grants-program-2025-outline-de/

Projektlaufzeit

  • Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Schritten: 1. Einreichung der Projektskizze, 2. Aufforderung und Einreichung eines Vollantrag für ausgewählte Skizzen. 

  • Projektskizzen können über unser Online-Formular eingereicht werden. Die Antragsfrist für Projektskizzen ist der 10. Februar 2025, 15:00 Uhr MEZ.

  • Die Antragstellenden werden voraussichtlich bis zum 25. März 2025 darüber informiert, ob ihre Projektskizze ausgewählt wurde. Die ausgewählten Antragstellenden erhalten mit der Einladung zum Vollantrag weitere Informationen darüber, in welcher Form dieser eingereicht werden muss. Frist für die Abgabe der Vollanträge ist voraussichtlich der 25. April 2025

  • Der früheste Projektbeginn ist der 1. August 2025

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): „Demokratie im Netz 2.0“

Allgemeine Information

  • Gesucht werden Projekte, die innovative Formate der digitalen politischen Bildung entwickeln, um die digitale Partizipation zu stärken und Extremismus sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Netz zu bekämpfen.

  • Gefördert werden Projekte, die sich an folgende Zielgruppen richten: Berufsaktive Erwachsene; Menschen im Übergang zwischen Ausbildung und Beruf oder Beruf und Ruhestand; Schwer erreichbare Zielgruppen der politischen Bildung

Programm-Homepage

Demokratie im Netz 2.0 | Förderung | bpb.de

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Die Zuwendung für den gesamten Zeitraum beträgt maximal 440.000,- € pro Modellprojekt, mindestens jedoch 110.000,- €, wovon 10 % für Maßnahmen der (wirkungsorientierten) Evaluation vorzuhalten sind.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind Organisationen aus dem Bundesgebiet mit eigener Rechtsfähigkeit. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

  • Die Ausschreibung erfolgt in zwei Bewertungsphasen. In einer ersten Phase werden Projekte anhand von Skizzen bewertet. Die auf dieser Grundlage ausgewählten Projekte werden dann in einer zweiten Phase zur Antragstellung aufgefordert.

Formulare

Demokratie im Netz 2.0 | Förderung | bpb.de

Projektlaufzeit

  • Teilnahme Bewerbungsphase 1: Skizze muss bis zum 18.2.2025 ausschließlich per E-Mail an E-Mail eingereicht werden.

  • Teilnahme Bewerbungsphase 2: Zur Antragstellung aufgeforderte Projekte müssen anschließend bis zum 13.5.2025 einen vollständigen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag einreichen

  • Beantragung bis zum 31. März 2025

  • Förderlaufzeit vom 01.12.2025 bis 30.11.2027

Children for a better World: CHILDREN Jugend hilft! Projektförderung

Allgemeine Information

  • Bei CHILDREN JUGEND HILFT könnt ihr ganzjährig bis zu 2.500 Euro für euer politisches, ökologisches oder soziales Projekt beantragen.

  • JUGEND HILFT fördert gesellschaftliche Projekte bei denen sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren zum Ziel gesetzt haben, sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Projekten für andere Menschen einzusetzen; die überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden; die überwiegend ehrenamtlich getragen werden.

Programm-Homepage

https://www.children.de/jugend-hilft/fonds

Förderhöhe + Eigenanteil

  • 2.500 €

Antragsberechtigung

Auf der Grundlage der folgenden Fördergrundsätze entscheidet die CHILDREN Jugend hilft! Jury über die Bewilligung eines Antrags:

  • Jeder Antragssteller kann einmal pro Jahr einen Antrag für den Fonds und/oder für den Wettbewerb stellen.

  • Zuschüsse und Mittel andere Förderorganisation schließt unsere Förderung nicht aus.

  • Die Förderung muss ordnungsgemäß abgerechnet werden. Nicht verwendete Mittel müssen nach Ablauf der Abrechnungsfrist zurücküberwiesen werden.

  • Der Fonds unterstützt die konkrete Projektarbeit der Kinder und Jugendlichen, weshalb wir Förderungen ausschließen, in denen lediglich eine Überweisung von Mitteln an Dritte (Hilfsorganisation, Vereine etc.) beantragt wird.

  • Der Fonds fördert nur in begründeten Einzelfällen Honorarkosten, Reisekosten, Aufwands- und Ehrenamtspauschalen sowie Ausstattungsgegenstände (wie z.B. Beamer, Laptop etc.)

  • Das zu fördernde Projekt muss einen gesellschaftlichen Bedarf oder Missstand identifizieren und sollte Lösungen anstoßen.

  • Das Projekt muss auf dem Fundament der demokratischen Grundordnung stehen.

  • Alle Anträge werden auf diskriminierende, rassistische und herabsetzende Inhalte, besonders gegenüber marginalisierten Gruppen, geprüft.

  • Organisationspolitische Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen.

  • Jeder Antrag auf Förderung, der inhaltlich überzeugt und den Förderrichtlinien von CHILDREN Jugend hilft! entspricht, hat die Chance, bewilligt zu werden. Anträge, die konzeptionell in Details nicht überzeugen, können nach Überarbeitung nochmals vorgelegt werden

Formulare

https://bewerbung-children.antraege.online/sign-in

Projektlaufzeit

  • Über das ganze Jahr möglich

Deutsche Bahn Stiftung: Dialog fördern – Demokratie stärken

Allgemeine Information

Programm-Homepage

Förderung

Förderhöhe + Eigenanteil

  • 200.000 € für ca. 10 bis 15 gemeinnützige Projekte

  • Keine Angaben zum Eigenanteil

Antragsberechtigung

  • Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung.

  • Projekte werden nicht rückwirkend gefördert. (Projektstart: 2025; Projektende: vor 31.12.2026)

  • Durchführungsort muss Deutschland sein.

  • Die Arbeit der antragstellenden Organisation muss den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechen und weltanschaulich und politisch offen sein.

  • Ausschlusskriterien: Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen, Einzelpersonen, Organisationen mit Sitz im Ausland, reine Baumaßnahmen, Reine Anschaffung von Fahrkarten und anderen Reisebeihilfen, Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben, religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)

  • Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden

Formulare

https://wafbasic-p-018.noncd.db.de/f?p=309:HOME

Projektlaufzeit

  • Beantragung bis zum 28.02.2025

DFL-Stiftung: Future Skills

Allgemeine Information

  • Die DFL Stiftung fördert mit ihrem Thementopf Future Skills Projekte für junge Menschen im Alter von 3-25 Jahren. Gesucht werden Vorhaben, die durch Sport Handlungskompetenzen wie kritisches Denken, Kreativität, Veränderungsfähigkeit und Teamarbeit stärken.

  • Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen: Sportangebote, die Teamfähigkeit, Problemlösung und Kreativität fördern; Workshops und Trainingsprogramme zu Nachhaltigkeit im Sport; Beteiligungsformate, bei denen Jugendliche ihre Vereine aktiv mitgestalten; Initiativen zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen in Sporteinrichtungen

  • Besonders wünschenswert sind partizipative Ansätze, bei denen Jugendliche die Planung und Umsetzung aktiv mitgestalten.

Programm-Homepage

Thementopf Future Skills - DFL Stiftung

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Max. Förderung 15.000 €

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, wie Vereine, Verbände, Stiftungen, NGOs oder kommunale Träger.

Formulare

Startseite Förderportal Stiftung

Projektlaufzeit

  • Antragsschluss: 01.03.2025

Engagement Global: „Engagiert die Welt gestalten“

Allgemeine Information

  • Engagement Global fördert mit dem Programm „Engagiert die Welt gestalten“ entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Deutschland. Ziel ist es, Menschen globale Zusammenhänge näherzubringen und sie für eine gerechte und nachhaltige Welt zu sensibilisieren.

  • Gefördert werden dazu Projekte in folgenden Bereichen: Informationsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen; Workshops, Seminare und Konferenzen; Social-Media-Aktivitäten; Unterrichtseinheiten und Projekttage an Schulen; Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm; Theaterarbeit, Radio-, Foto- und Filmprojekte

Programm-Homepage

Engagiert die Welt gestalten - Engagement Global

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Max 10.000 €

  • Erstantragsstellende max. 5.000 €

  • Eigenanteil 25 %

  • Eigenanteil für Schulen, Kitas, Kindergärten und rein ehrenamtliche Projekte 10 %

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.); Schulen (und deren Fördervereine); Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine); Berufskollegs; Hochschulen und Hochschulgruppen; Stiftungen; Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen) oder ähnliche antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.

Formulare

Startseite - Förderprojektsoftware

Projektlaufzeit

  • Anträge können über das ganze Jahr eingereicht werden

Hans Günther Adels-Stiftung

Allgemeine Information

  • Die Hans Günther Adels-Stiftung unterstützt Projekte, die die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, insbesondere von: kranken Kindern und Jugendlichen, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen ohne elterliche Betreuung, sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen.

Programm-Homepage

Förderung — Hans Günther Adels-Stiftung

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Bis zu 25.000 Euro über maximal drei Jahre

  • 10 % Eigenanteil

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen, darunter auch Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden.

Formulare

Förderung — Hans Günther Adels-Stiftung

Projektlaufzeit

  • Einreichung fortlaufend möglich.

  • Nächster Stichtag 22.04.2025

Kämpgen-Stiftung: Förderung für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Information

  • Die Kämpgen-Stiftung folgt dem Leitgedanken der Inklusion. Oberstes Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dazu gehört die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und eine möglichst eigenständige Lebensführung. Wir unterstützen daher verstärkt Maßnahmen und Impulse aus den Bereichen „Bildung“/“Beruf“, „Mobilität“/“Barrierefreiheit“, „Gesundheit“, „Wohnen“, „Kultur“, „Sport“ und „Freizeit“.

  • Innovative Ansätze sind gewünscht. Das bedeutet, dass die Stiftung nicht nur von öffentlichen Trägern anerkannte Einrichtungen unterstützen, sondern auch neue Ideen fördern. Die Konzepte sollten aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse einbeziehen und langfristig tragfähig sein.

Programm-Homepage

https://kaempgen-stiftung.de/unsere-foerderung/

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Keine konkreten Angaben

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen und gemeinnützige Träger, die in der Behindertenhilfe tätig sind. Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Formulare

https://kaempgen-stiftung.de/antragsstellung/

Projektlaufzeit

  • Anträge kannst du fortlaufend einreichen, der nächste Stichtag ist der 31. März.

PwC-Stiftung: Projektförderung für Kulturbildung

Allgemeine Information

  • Die PwC-Stiftung unterstützt im Rahmen ihrer Projektförderung bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung für Kinder und Jugendliche.

  • Förderfähig sind Projekte in den Bereichen: Darstellende und bildende Kunst, Musik, Literatur, Neue Medien, Werteorientierte Wirtschaftsbildung.

  • Wichtig ist, dass das Projekt einen innovativen Vermittlungsansatz oder aktuelle methodische Ansätze mit Modellcharakter verfolgt. Auch die Partizipation der Teilnehmenden darf nicht zu kurz kommen. Da es der Stiftung um Breitenwirkung durch alle gesellschaftlichen Schichten geht, ist eine Begabtenförderung ausgeschlossen.

Programm-Homepage

Förderung - PwC-Stiftung

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Zum möglichen finanziellen Rahmen macht die Stiftung keine Angaben

Antragsberechtigung

  • Ausschlusskriterien: Fehlende dokumentierte Gemeinnützigkeit des Trägers; Projekt ohne expliziten Bezug zu kultureller und/oder ökonomischer Bildung; Kurzfristige Förderanfrage; Unterstützung von Einzelpersonen; Begabten- und Nachwuchsförderung; Projekte ohne aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen; Internationale Projekte; Kurzzeitprojekte

Formulare

Antragstellung - PwC-Stiftung

Projektlaufzeit

  • Ganzjährige Voranfrage möglich

  • Stichtage zur Gremiensitzung sind der 1. März und der 1. September.

MONOM Stiftung: Aktionstopf

Allgemeine Information

  • Der Aktionstopf ist offen für viele Arten von Projekten

  • Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren.

  • Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden und dort auch für den Eigenanteil verwendet werden.

  • Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Büropauschale (für jegliche Overheadkosten wie Strom, Internet, Bürobedarf) von bis zu 500 € kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden.

Programm-Homepage

https://www.monom-stiftung.org/ausschreibungen/aktionstopf

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Bis zu 5.000 Euro pro Projekt

Antragsberechtigung

  • Gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Institutionen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.

  • Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns) und hauptsächlich innerhalb Deutschlands aktiv sein.

Formulare

https://cdn.prod.website-files.com/612e3d1b09db76adedc8ed4f/ 6788e87d8743b54584d66a95_2025_Aktionstopf_Antragsformular.pdf

Projektlaufzeit

  • Antragsfrist: 20. März 2025, entschieden wird Anfang Mai

Stiftung Erlebnis Kunst

Allgemeine Information

  • Die Stiftung Erlebnis Kunst – mitmachen . dabeisein unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte.

  • Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.

  • Die zu fördernde Projekte müssen eine inhaltlich und pädagogisch begründete Planung erkennen lassen und ein verlässliches Finanzierungskonzept vorweisen.

  • Zielgruppen der Kunstvermittlung können Kinder und Jugendliche sein, Erwachsene und Senioren, Familien und Randgruppen (Inklusion). Die Projekte können von einem sozial integrativen Bestreben getragen sein, das heißt Menschen aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten einbeziehen.

Programm-Homepage

Profil – StiftungErlebnisKunst

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Keine Angaben, andere Drittmittel sind ausdrücklich erwünscht

Antragsberechtigung

  • Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten, und bei denen Kunstvermittlung als künstlerische und kunstpädagogische Arbeit im Zentrum des gemeinnützigen Engagements stehen, oder die beispielhaft für den Bestand und die Entwicklung kunstvermittelnder Arbeit eintreten.

Formulare

Bewerbung – StiftungErlebnisKunst

Projektlaufzeit

  • Antragsschluss 01.04./01.10.2025

Wüstenrot Stiftung: Wettbewerb »Land und Leute«

Allgemeine Information

  • Der sechste Wettbewerb „Land und Leute“ sucht „Mehr Orte für Viele“. Ein lebendiges Dorfleben braucht soziale Treffpunkte und eine lebendige Ortsmitte.

  • Eingereicht werden können verschiedene Formen von Angeboten, Konzepten und Beispielen, unabhängig davon, wer die Trägerschaft übernimmt.

  • Der Wettbewerb sucht nach Ideen für „Mehr Orte für Viele“, die mit kreativen Nutzungskonzepten Gebäude wieder mit Leben füllen oder bestehende Nutzungen ergänzen und für neue Akteur:innen öffnen; der gewachsenen sozialen und kulturellen Bedeutung dieser Orte Aufmerksamkeit schenken und sie bei ihrer Aktivierung berücksichtigen; in Begegnungsräumen Menschen unterschiedlicher sozialer Schicht, Herkunft und Generationen zusammenführen; den sozialen Zusammenhalt und das Miteinander stärken und einen Ort für gemeinwohlorientierte Vereine, Gemeinschaften oder Initiativen bieten; Orte des Austausches und der Diskussionen schaffen, in denen demokratische Praxis gelebt wird, und die dazu anregen, Verantwortung für die Gemeinschaft und das Umfeld zu übernehmen; Leerstände als Potenzialräume ins Bewusstsein rücken und Erfahrungswissen über kluge Nutzungskombinationen, Organisationsformen oder Betreiberstrukturen zugänglich machen; gemeinsam von oder mit lokalen Akteur:innen entwickelt und umgesetzt werden und sich am Bedarf und den Potenzialen des Ortes orientieren

Programm-Homepage

https://land-und-leute.org/

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Prämierung: 1x 10.000 €; 4x5.000 €; 6x2.000€; 10x1.000 €

Antragsberechtigung

  • Bewerben können sich Projekte und Initiativen aus Dörfern, ländliche geprägten Ortsteilen und Kleinstädten mit bis zu 10.000 Einwohnern

  • Die Ausschreibung erfolgt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol. Beteiligen können sich Kommunen, Institutionen, Initiativen, Vereine oder Einzelpersonen. Nach der Prüfung der formalen Voraussetzungen werden die Einsendungen von einem Preisgericht bewertet.

Formulare

https://land-und-leute.org/

Projektlaufzeit

Bewerbungsfrist bis 17.03.2025

… und unser partyzipatives Neulandgewinnerprojekt „NextGenE – regionales Jugendbudget“ erblickt auch schon sehr bald die Öffentlichkeit ????

Beste Grüße

Raphael Singer

Ehrenamtskoordinator

Landschaf(f)t Zukunft e. V.

Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“

Halsbrücker Str. 34 / DBI

09599 Freiberg

Telefon: 03731 692698

Mobil: +49151 24029496

Fax: 03731 692742

Email: ehrenamt@re-silbernes-erzgebirge.de

Internet:


Veröffentlicht am 11.02.2025