Der Bürgermeister informiert
Aktuelles zur Grundsteuer 2025
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
vom Jahr 2025 an darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frist gesetzt, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhen, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat.
Für die neue Berechnung der Steuersätze mussten die Eigentümerinnen und Eigentümer von 24 Millionen Wohn- und 12 Millionen Gewerbeimmobilien bis Ende 2023 zahlreiche Daten an die Finanzämter übermitteln.
Bei der Festsetzung der Hebesätze handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Stadtrates. Aufgrund der Grundsteuerreform und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Grundsteuermessbeträge sind die bisherigen Hebesätze ab dem Jahr 2025 nicht mehr anwendbar. Die neuen Steuermessbeträge führen bei Anwendung der alten Hebesätze regelmäßig zu einem anderen Grundsteuergesamtaufkommen. Da die Hebesätze für den jeweiligen Hauptveranlagungszeitraum festzusetzen sind, war der Stadtrat der Stadt Frauenstein aufgefordert, diese in seiner letzten Sitzung am 02.12.2024 für das Jahr 2025 zu beschließen. Bereits in der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 11. Nov. 2024 entstand eine kontroverse Diskussion. Dabei mussten gleich mehrere Faktoren berücksichtigt werden.
In den Medien wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Reform Aufkommensneutral sein soll.
Dieser Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Kommunen nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Vorjahren, als die Reform noch bevorstand. Die Reform als solche soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Wenn die Neubewertung ergibt, dass die Immobilie im Vergleich stark an Wert zugelegt hat, wird künftig mehr Grundsteuer fällig – auch dann, wenn die Gemeinde ihr Gesamtaufkommen an Grundsteuer nicht erhöht.
Die Findung der neuen Hebesätze war deshalb auch schwierig, weil auf Grund der laufenden Bearbeitung der Anträge durch das Finanzamt noch keine endgültige Bestätigung der finalen Erfassung gegeben werden konnte.
Der Stadtrat der Stadt Frauenstein hat sich deshalb bei der Festsetzung der Hebesätze von der Empfehlung des Sächsischen Ministerium für Finanzen leiten lassen und diese so festgelegt.
Diese liegen mit dem Hebesatz für die Grundsteuerklasse A mit 250 v.H. und in der Grundsteuerklasse B mit 325 v.H. erheblich unter den Sätzen des Vorjahres.
Die tatsächliche Auswirkung werden wir erst mit dem Steueraufkommen des Jahres 2025 erkennen. Davon ableitend und sicherlich auch im Zusammenhang mit der derzeitigen Erstellung des beauflagten Haushaltsstrukturkonzeptes durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde, möchte ich bereits darauf hinweisen, dass es ab dem Jahr 2026 noch einmal zu einer deutlichen Veränderung kommen kann.
Ihr Bürgermeister
Reiner Hentschel
Veröffentlicht am 10.12.2024