Pressemitteilung der EKM - Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH

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Reparaturbonus Sachsen

Als zweites Bundesland führte Sachsen im November 2023 den staatlichen Zuschuss von Reparaturen für Elektro- und Elektronikaltgeräten ein. Durch die Inanspruchnahme des Reparaturbonus kann die Lebensdauer Ihrer Geräte verlängert und Geld eingespart werden, da Reparaturen oft günstiger sind als der Kauf neuer Geräte. Durch die Weiterverwendung von Elektronikaltgeräten werden unter anderem Edelmetalle, wie Gold, Silber, Kupfer und andere seltene Erden geschont. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,00 € bekommen die Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Hälfte der Reparaturkosten erstattet. Je Kalenderjahr werden bis zu zwei Reparaturen gefördert. Eine maximale Vergütung von 200,00 € pro Reparatur wird unterstützt.

Was müssen Sie beachten?

| Achten Sie darauf, dass das Reparaturunternehmen bei

der Sächsischen Aufbaubank (SAB) registriert ist.

Ansonsten wird der Ihnen zustehende Bonus nicht

vergütet. Die teilnehmenden Reparaturbetriebe finden

Sie unter www.sab.sachsen.de.

| Anträge sind ausschließlich online bei der SAB zu stellen.

| Bitte stellen Sie den Antrag nach der erfolgten Reparatur

und deren Bezahlung.

| Die Rechnung darf nicht älter als drei Monate sein.

Beteiligen Sie sich an dieser nachhaltigen Initiative und tragen Sie aktiv zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei!

Veröffentlicht am 31.01.2024.