LEADER-Region "Silbernes Erzgebirge" informiert - Weitere Förderprogramme: Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung + online Infoveranstaltung zum Zukunftspaket 2024 - Frist: 15.04.2024

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Engagierte,

wir möchten Sie gerne auf weitere Förderprogramme aufmerksam machen: Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung für zivilgesellschaftliche Träger und Kommunen (Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung). Nähere Informationen finden im Steckbrief des Förderprogramms (siehe unten).

Des Weiteren möchten wir auf eine Informationsveranstaltung zum Zukunftspaket 2024 am 05. Februar 2024 von 13 Uhr bis 15:30 Uhr verweisen. Dort gibt es einen Überblick zu den Themen: Beratung und Antragstellung; Anforderungen an Projekte und Förderkriterien, Ausblick auf weitere Beratungsformate und Veranstaltungen. Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt. Diese sollen ihre Projektideen eigenständig planen und umsetzen. Gemeinsam mit einem lokalen Träger können Kinder- und Jugendgruppen Fördermittel beantragen.

Hier geht es zur Anmeldung: https://eveeno.com/zukunftspaket_2024

Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung

Allgemeine Information

  • Ob Bürgerwerkstätten, Zukunftskonferenzen oder Leitlinienprozesse - sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger erhalten im Rahmen des Förderprogramms finanzielle Unterstützung, um die Bevölkerung an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in ihrer Gemeinde zu beteiligen.

  • Mit einer finanziellen Unterstützung durch die Förderrichtlinie kann und soll die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungsprozessen und deren Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene gefördert werden; die Qualität und Quantität der Beteiligungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen mit Bezug zu politischen Willensbildungsprozessen weiter gesteigert werden; der Kompetenzaufbau bezüglich Beteiligungsverfahren erhöht werden; der Erfahrungsaustausch befördert werden; die Bandbreite neuer Formen und Formate der Bürgerbeteiligung erprobt werden; der Rahmen durch die Kommunen so gestaltet werden, dass Bürgerbeteiligung in größerer Breite im Freistaat Sachsen ermöglicht und praktiziert wird.

  • Projekte zur reinen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur reinen Informationsvermittlung an die Bürgerinnen und Bürger werden nicht gefördert

  • Die Fördergegenstände für Kommunen (Fördersäule A) bauen aufeinander auf und umfassen drei Bausteine: Einzelvorhaben (z.B. Bürgerräte, Zukunftskonferenzen, Bürgerwerkstätten), Modellkommune (z.B. Leitlinienprozesse, Erstellung von Satzungen, Einführung Bürgerhaushalt/-budget) und Bürgerkommune (Verstetigung von Elementen der Bürgerbeteiligung und deren Ausweitung auf weitere kommunale Handlungsfelder). Im Idealfall beantragt eine Kommune nacheinander alle drei Fördergegenstände.

  • Der Fördergegenstand für Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind (Fördersäule B) umfasst Einzelvorhaben (z.B. Bürgerwerkstätten, Workshops, mehrstufige Beteiligungsprozesse wie bspw. zur Quartiersentwicklung o.ä.).

Programm-Homepage

https://www.beteiligen.sachsen.de/foerderrichtlinie-buergerbeteiligung-frl-6805.html

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für Vorhaben der Kommunen und Zivilgesellschaft, die die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sowohl quantitativ als auch qualitativ ermöglichen und in der Breite etablieren

  • Für Kommunen - Fördersäule A Einzelvorhaben: 5.000-10.000 € (für ca. 1 Jahr)

  • Für Kommunen - Fördersäule A Modellkommune: 5.000-35.000 € pro Jahr (max. 3 Jahre)

  • Für Kommunen - Fördersäule A Bürgerkommune: 5.000-80.000 € pro Jahr (max. 3 Jahre)

  • Für zivilgesellschaftliche Träger - Fördersäule B: 5.000-80.000 € pro Jahr (max. 2 Jahre)

Antragsberechtigung

  • Für Kommunen - Fördersäule A: Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen, d.h. kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise

  • Für zivilgesellschaftliche Träger - Fördersäule B: gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind

Formulare

https://www.sab.sachsen.de/b%C3%BCrgerbeteiligung#tab_program_examples

Projektlaufzeit

  • Bis zum 15. April 2024 können Anträge eingereicht werden

Viel Erfolg bei der Antragsstellung! Für weitere Unterstützungen stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Raphael Singer

Ehrenamtskoordinator

Landschaf(f)t Zukunft e. V.

Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“

Halsbrücker Str. 34 / DBI

09599 Freiberg

Telefon: 03731 692698

Fax: 03731 692742

Email: ehrenamt@re-silbernes-erzgebirge.de

Internet:

Veröffentlicht am 30.01.2024.