Die Meldebehörde der Stadtverwaltung Frauenstein informiert

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Kinderreisepässe ab 2024

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende und bereits jetzt gibt es wichtige Neuigkeiten für die Reisezeit 2024:

Bisher war es möglich, auch recht kurzfristig für seine bis zu 12-jährigen Kinder Kinderreisepässe zu beantragen. Ab dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe in der bisherigen Form nicht mehr ausgestellt. Eine Verlängerung der Kinderreisepässe ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.

Derzeit noch gültige Kinderreisepässe gelten auch nach dem 01.01.2024 bis zum jeweiligen Ablaufdatum.

Ab dem neuen Jahr müssen für alle Reisenden einheitlich je nach Reiseziel entweder Personalausweise (innerhalb der EU) oder Reisepässe (weltweit) beantragt werden.

Bitte beachten Sie dies bei Ihren Urlaubsplänen, da die Bearbeitungszeit in etwa 2-3 Wochen beträgt und eine sofortige Ausstellung nicht möglich ist.

Katja Hagemes-Berger

Meldebehörde

Veröffentlicht am 06.11.2023.