Die Stadtverwaltung Frauenstein informiert
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Verkauf von 3 Garagen an der Saydaer Straße im ST Frauenstein gegen Höchstgebot
Sachstand: Die Stadtverwaltung Frauenstein informierte in der Ausgabe des Stadtanzeigers Ausgabe 397 vom 30.November 2022 über die Möglichkeiten aus dem Schuldrechtsbereinigungsgesetz zur Klärung der Eigentumsrechte der Garageneigentümer und dem städtischen Eigentum an dem dazugehörigen Grund und Boden.
Die Eigentümer der Garagen an der Saydaer Straße möchten eine Garagengemeinschaft bilden und das Flurstück Nr. 642/3 gemeinschaftlich erwerben.
Die Stadt Frauenstein möchte kein Mitglied der Garagengemeinschaft werden und beabsichtigt den Verkauf von vier Garagen.
Lage: Garage 1 – 1. Reihe rechts 1. Garage (von rechts)
Garage 2 – 1. Reihe rechts 2. Garage (von rechts)
Garage 3 – 1. Reihe links 7. Garage (von rechts)
Garage 4 – 2. Reihe links 5. Garage (von rechts)
Besichtigungstermine vereinbaren Sie bitte mit Hr. Tobias Müller (Bauamtsleiter) Tel. 037326/83813.
Zustand: Außenwände: Betonplatten
Fassade: mit Putz versehen
Fußboden: Beton
Wandflächen: Glattputz
Elektro- Installation: Einfache Ausführung
Dacheindeckung: Schweißbahnen
Größe: Breite: 2,50 m
Länge: 5,20 m
Höhe: 2,50 m (Mitte)
Torbreite: 2,25 m
Torhöhe: 2,00 m
Kaufpreiserwartung: 1.500,00 EUR
Das Verkaufsangebot der Stadt Frauenstein ist freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
Persönliche Angaben der Interessenten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet.
Es handelt sich bei der öffentlichen Ausschreibung um ein Verfahren, das mit dem Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) nicht vergleichbar ist.
Gebotsverfahren:
Kaufbewerber werden im Rahmen der Ausschreibung gebeten, ihr Kaufpreisangebot abzugeben und sich zu erklären, wie lange sie sich hieran gebunden halten.
Die Bindefrist sollte bis mindestens 01.02.2024.
Es werden nur Kaufpreisangebote berücksichtigt, die
schriftlich erfolgen (verschlossen in einem gesonderten Briefumschlag mit Beschriftung „Kaufpreisangebot für die Ausschreibung Garagen Saydaer Straße“)
auf eine bestimmte Geldsumme pro Garage lauten
den angegebenen Mindestkaufpreis nicht unterschreiten
bis zum 22. November 2023 um 12:00 Uhr
der Stadtverwaltung Frauenstein, Markt 28 in 09623 Frauenstein zugegangen sind.
Interessenten, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, wird mit der Absage mitgeteilt, zu welchem Kaufpreis die Stadt Frauenstein, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien, das angebotene Grundstück veräußern wird. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Stadt Frauenstein abgeleitet werden.
Die Stadt Frauenstein behält sich die volle Entscheidungsfindung darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt verkauft werden wird. Mit der Abgabe des Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrages.
Reiner Hentschel
Bürgermeister
Stadt Frauenstein
Veröffentlicht am 16.10.2023.