LEADER-Region Silbernes Erzgebirge informiert zum Neuen Förderprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit" (BMFSFJ) - Antragstellung bis 15.09.2023 möglich

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Engagierte,

das neue Förderprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist gestartet.

Wir haben die wichtigsten Informationen in einem Steckbrief zusammengefasst, so dass Sie alle Informationen auf einen Blick haben. Wir würden uns freuen, wenn sich Organisationen aus unserer Region hierfür finden.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung und/oder bei der Suche nach Partner für Ihre Projektideen.

BMFSFJ: „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Allgemeine Information

  • Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.

  • Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.

  • Feld 1a: Einzelprojekte, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen,

  • Feld 1b: Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden,

  • Feld 2: Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über kommunale Strukturen.

Programm-Homepage

https://www.das-zukunftspaket.de/

Förderhöhe + Eigenanteil

  • Feld 1a und 1b: Festbetragsfinanzierung Projektförderung bis max. 100.000 € für projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

  • Feld 2: Festbetragsfinanzierung min. 2.500 € bis max. 150.000 €. Während der Projektlaufzeit sind mindestens fünf der Angebote umzusetzen. Für die einzelnen Angebote innerhalb des Antrags sind pro Angebot Ausgaben von grundsätzlich mindestens 500 Euro und grundsätzlich maximal 30.000 Euro vorzusehen. Die Ausgaben für die Angebote innerhalb des Antrags müssen mindestens 80 Prozent des Fördervolumens ausmachen. Für den organisatorischen Aufwand der Kommune bei Planung, Umsetzung sowie Nachweisführung des Antrags wird eine Umsetzungspauschale in Höhe von bis zu 20 Prozent des jeweiligen verausgabten Fördervolumens gewährt.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt Feld 1a: Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland

  • Antragsberechtigt Feld 1b: Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland; Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche die geplanten Projekte in den verschiedenen Umsetzungsphasen maßgeblich mitgestalten. Sie sollen dazu ermutigt werden, ihre eigenen Ideen zu entwickeln. Freie Träger weisen nach, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Risikolagen aufwachsen, beteiligt werden.

  • Antragsberechtigt Feld 2: Örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die entweder selber Angebote finanz-administrativ begleiten wollen bzw. zu diesem Zweck die Mittel an juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland weiterleiten werden. Der Antrag sollte durch die kommunale Organisationseinheit gestellt werden, die für die Kinder- und Jugendbeteiligung verantwortlich ist. Sofern freie Träger seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit der Jugendhilfe beauftragt sind, können diese im Feld 2 direkt einen Antrag stellen.

Formulare

https://www.das-zukunftspaket.de/meta/material-und-formulare/

Projektlaufzeit

  • Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023.

  • Die Antragsstellung ist bis 15.09.2023 möglich

  • Die zweite Antragsphase läuft vom 20.03.2023 bis zum 03.04.2023

Für Rückfragen und Unterstützungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viel Erfolg bei der Antragsstellung und beste Grüße

Raphael Singer

Ehrenamtskoordinator

Landschaf(f)t Zukunft e. V.

Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“

Halsbrücker Str. 34 / DBI

09599 Freiberg

Ehrenamt-Beratertelefon: 03731 692867

Fax: 03731 692742

Email: ehrenamt@re-silbernes-erzgebirge.de

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Veröffentlicht am 07.03.2023.