Richtlinie über die Grundsätze zur Aufnahme von Kindern nach SächsKitaG

Ab 1. Juni 2022: Bedarfsanmeldung oder -veränderung über einheitliches Vergabeportal (KIVAN)

Auf Grundlage der "Richtlinie über die Grundsätze zur Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie für Kindertagespflege nach SächsKitaG, innerhalb des Bedarfsplanes der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde"

(abrufbar unter https://www.online-buerger-service.de/ortsrecht - Sonstiges) wird

ab dem 1. Juni 2022 um 8:00 Uhr

das Elternportal für die Öffentlichkeit freigeschalten und ist zukünftig über https://dippoldiswalde.meinkitaplatz.de erreichbar.

Veröffentlicht am 03.05.2022.