Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Ärztliche Bereitschaftspraxen der KV Sachsen

Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:

Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann. Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116  117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen: www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig. Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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Veröffentlicht am 27.01.2022.